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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Equine Remedy – Pferdephysiotherapie & Osteopathie

Inhaberin: Wiebke Fischer

Stand: 01.01.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Wiebke Fischer (Equine Remedy) und dem Kunden über therapeutische Leistungen am Pferd.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Es handelt sich um Dienstleistungen gemäß § 611 BGB. Ein konkreter Heil- oder Therapieerfolg wird nicht geschuldet. Die Leistungen ersetzen keine tierärztliche Behandlung.

 

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Terminvereinbarung per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder persönlich zustande.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

 

§ 5 Vergütung und Zahlung

Es gelten die aktuellen Preise. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Anzahlungen bis zu 50 % können verlangt werden.

 

§ 6 Terminabsagen

Kostenfreie Absagen bis 24 Stunden vorher. Danach kann ein Ausfallhonorar bis 75 % berechnet werden, sofern der Termin nicht neu vergeben werden konnte.

 

§ 7 Behandlungsabbruch

Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten. Bei einem Abbruch der Behandlung durch Wiebke Fischer (z.B. aufgrund Unklarheiten, die zunächst tierärztlich abgeklärt werden sollten) nach bereits angefangener Behandlung, wird 50 % berechnet und nach 60 min seit Beginn des Termins 75 % berechnet.  

 

§ 8 Behandlungs-Abo

(1) Ein Behandlungs-Abo setzt eine therapeutische Erstbehandlung (Behandlungspaket I oder II) voraus.

(2) Das Abo umfasst mindestens 6 Behandlungen im Abstand von 2, 4 oder 6 Wochen.

(3) Kündigung erstmals nach der 6. Behandlung möglich und bis 48 Stunden vor dem nächsten Termin im abgemachten Zeitraum (2, 4 oder 6 Wochen) möglich.

(4) Bei Abbruch des Behandlungs-Abo vor der 6. Behandlung durch den Kunden werden alle Termine rückwirkend wie zum Einzelpreis für eine Nachbehandlung abgerechnet.

(5) Bei Abbruch des Behandlungs-Abo vor der 6. Behandlung einvernehmlich zwischen dem Kunden und Wiebke Fischer aus bestimmten Gründen, die eine weitere Behandlung in dem abgemachten Zeitraum (2, 4 oder 6 Wochen) ausschließen (Verletzungen oder andere Behandlungs-Ausschlusskriterien), wird höchstens ein noch ausstehender Termin, der in den nächsten 24 Stunden stattgefunden wäre berechnet. Das Abo verfällt danach automatisch. 

 

§ 9 Anfahrtskosten

(1) Es wird eine Anfahrtspauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

(2) Abfahrtsort ist 49509 Recke-Steinbeck.

(3) Bei Sammelterminen werden die Kosten anteilig aufgeteilt.

 

§ 10 Haftung

Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Keine Haftung für einfache Fahrlässigkeit außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO (siehe Datenschutzerklärung auf dieser Website). 

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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